Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
uns allen liegt die Frage am Herzen, wie es in den Schulen in den kommenden Wochen bezüglich der Unterrichtsgestaltung weitergeht.
Folgendes Ministerschreiben aus dem HKM zum weiteren Schulbetrieb in Hessen ist uns heute Vormittag zugegangen, aus dem wir Ihnen die wichtigsten Auszüge zur Kenntnis geben (vollständiger Text).
„... wie Sie sicherlich aus der Medienberichterstattung und vielleicht auch bereits aus der Videobotschaft des Kultusministers erfahren haben, wird sich nach den Beschlüssen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vom 19. Januar 2021 bundesweit für die Schulen bis zum 14. Februar 2021 nichts Grundlegendes ändern. Das bedeutet für Hessen, dass die bis zum 31. Januar 2021 getroffenen Regelungen bis zu diesem Zeitpunkt fortgelten.“
Schülerinnen und Schüler sollen (mit Ausnahme der Abschlussklassen), wann immer es möglich ist, zu Hause betreut werden.
Daher können sie je nach Ihrer Entscheidung als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte dem Unterricht in der Schule fernbleiben. Die Schülerinnen und Schüler nehmen dann von zuhause aus im Rahmen des schulischen Angebotes am Distanzlernen teil.
1. Jahrgangsstufen 5 und 6:
• Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt.
• Im Sinne einer Kontaktreduzierung sollen Schülerinnen und Schüler, wann immer möglich, zu Hause betreut werden. Die Entscheidung über die Teilnahme am Präsenzunterricht muss auch weiterhin der Schule mitgeteilt werden (Meldung an die Klassenlehrer/innen bis spätestens Donnerstagabend um 20.00 Uhr der jeweiligen Vorwoche; gilt immer für eine bzw. die nächste Woche).
• Ab dem 15. Februar 2021 werden die Jahrgangsstufen 5 und 6 landesweit in den Wechselunterricht (Stufe 3) gehen, wobei parallel hierzu eine Notbetreuung einzurichten sein wird.
• Möglichst früh im März sollen in einem nächsten Schritt die Jahrgangsstufen 5 und 6 in den Präsenzunterricht im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe 2) zurückkehren.
2. Alle Jahrgangsstufen ab der Klasse 7 (außer Abschlussklassen):
• Der Distanzunterricht (Stufe 4) tritt an die Stelle des Präsenzunterrichts.
• Ganztagsangebote bleiben weiterhin ausgesetzt.
• Die Betriebspraktika an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen bleiben bis zum Beginn der Osterferien (1. April 2021) ausgesetzt.
• Für Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese weiterhin in Ab-sprache mit den Eltern in der Schule sichergestellt werden.
3. Unterricht in den Abschlussklassen:
• Der Unterricht in den Abschlussklassen wird weiterhin grundsätzlich im Rahmen von Präsenzunterricht bei durchgängiger Einhaltung des gültigen Hygieneplans erteilt.
• Die Abschlussprüfungen finden unter Berücksichtigung der besonderen Situation der Pandemie statt.