Satzung
- geänderte Fassung gem. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.08.08 -
§ 1 Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen "Förder- und Ehemaligenverein der Grundschule und der Gesamtschule Battenberg e.V." und hat seinen Sitz in Battenberg. Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Frankenberg eingetragen werden.
§ 2 Zweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, wie sie im Abschnitt "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 beschrieben sind.
(2) Der Zweck des Vereins ist ausschließlich in der Förderung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Gesamtschule Battenberg zu sehen. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die materielle, finanzielle und ideelle Unterstützung der schulischen Bildungsarbeit verwirklicht.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitglieder
Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen sein; insbesondere
1. Eltern von Schülern der Grundschule und der Gesamtschule Battenberg
2. Schülerinnen und Schüler und ehemalige Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Gesamtschule Battenberg
3. Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule und der Gesamtschule Battenberg
Der Verein trägt den Namen "Förder- und Ehemaligenverein der Grundschule und der Gesamtschule Battenberg e.V." und hat seinen Sitz in Battenberg. Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Frankenberg eingetragen werden.
§ 2 Zweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, wie sie im Abschnitt "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 beschrieben sind.
(2) Der Zweck des Vereins ist ausschließlich in der Förderung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Gesamtschule Battenberg zu sehen. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die materielle, finanzielle und ideelle Unterstützung der schulischen Bildungsarbeit verwirklicht.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitglieder
Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen sein; insbesondere
1. Eltern von Schülern der Grundschule und der Gesamtschule Battenberg
2. Schülerinnen und Schüler und ehemalige Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Gesamtschule Battenberg
3. Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule und der Gesamtschule Battenberg
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