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Im Fachbereich „DNA-Analytik/Allgemeine Biologie“ des Hessischen Landeskriminalamtes arbeiten derzeit 9 Sachverständige und 21 Technische Assistenten an der Erstellung  der “genetischen Fingerabdrücke“.  Diese seit 1991 im HLKA verfügbare Technologie hat eine selbst für kühnste Optimisten nicht vorhersehbare, revolutionäre Entwicklung genommen.
So wurde die Palette untersuchbarer biologischer Spuren wesentlich in Richtung mikroskopisch kleiner Blut-, Sekret-, Haut- und Haarspuren erweitert . Auch geringste, mit früher üblichen Verfahren  nicht analysierbare Spuren (z.Bsp. Hautschuppen an Tätermasken, Kontakt- und Gebrauchsspuren an Waffen), sind nunmehr einer molekularbiologischen   Untersuchung  zugänglich. Zwischenzeitlich  ist es nahezu selbstverständlich,  dass DNA-Befunde den oft den entscheidenden Hinweis  zur Aufklärung schwerster Kapitalverbrechen liefern oder aber zu Unrecht Verdächtigte von einem schweren Tatverdacht entlasten.
Mit den scheinbar „unbegrenzten“ Möglichkeiten der DNA-Analytik   können aber nicht nur aktuelle, sondern auch Jahrzehnte zurückliegende Straftaten zweifelsfrei aufgeklärt werden. Nahezu tägliche  Erfolgsmeldungen der Presse beweisen die alte kriminalistische  Regel : „Ein Tatort spricht- es bedarf lediglich geeigneter Methoden ihn zum Reden zu bringen“
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Dr. Harald Schneider
Dr. Schneider ist Leiter der Fachgruppe Biologie / DNA-Analytik der Kriminal-technik des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA).
Nach einem Studium der Molekularbiologie und anschließender Promotion am In-stitut für Molekularbiologie und Tumorforschung in Marburg wurde er im Jahr 1991 mit dem Aufbau der  DNA-Abteilung des HLKA beauftragt. Seit dieser Zeit wurden unter seiner Leitung näherungsweise  300 Tötungsdelikte allein durch den Einsatz des genetischen Fingerabdrucks aufgeklärt. Seine Fachgruppe, mit inzwi-schen  mehr als  30 Mitarbeitern, hat sich in den letzten Jahren zunehmend auf die  Aufklärung von z.T. jahrzehnte zurückliegenden, ungeklärten Kapitalverbrechen spezialisiert.

 Außergewöhnliche hessische Aufklärungserfolge
Die Verwendung der DNA-Analyse hat insbesondere im Bundesland Hessen ganz wesentlich zur Aufklärung zahlreicher Kapitalverbrechen beigetragen. Beispielhaft seien hier einige  spektakuläre Fälle wie der Mord an der 2-jährigen Elora McKemy (1994), der sechsfache Raubmord in einem Frankfurter Bordell (1996), der Entführungsfall  Jakub Fiszman (1998) sowie  der  Mord an der 8-jährigen Julia Hose (2002) in Gießen genannt.
Zukünftig ist zu erwarten, dass durch den Einsatz der DNA-Analyse viele, bereits Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte,  zurückliegende ungeklärte Kapitalverbrechen aufgeklärt werden können. So ist es z.B. erst vor kurzem gelungen, den vor 26 Jahren  begangenen Mord an der 15-jährigen Schülerin Petra Hübner aus Bad Hersfeld, den 13 Jahre alten Mordfall an der damals 20-jährigen Hanauer Studentin Sabine Steffen sowie den 1996 begangenen Mord an dem  13-jährigen Schüler Sebastian Musial über die an den Opfern festgestellten  Mikrospuren  aufzuklären.
Zu guter Letzt sollte auch die Einführung der DNA-Analyse-Datei im Jahr 1998 Erwähnung finden. Diese Datei, in der DNA-Profile von Personen und Spuren ge-speichert und bundesweit verglichen werden können, eröffnet nunmehr ungeahnte Möglichkeiten, z.Bsp. bei der länderübergreifenden  Strafverfolgung bzw. dem Erkennen von Tatzusammenhängen. In diesem Kontext sollte unbedingt erwähnt werden, dass mit Hilfe des genetischen Fingerabdrucks nicht nur die Überführung von Straftätern, sondern in vermutlich weitaus mehr Fällen die schnelle und eindeutige  Entlastung tatverdächtiger Personen möglich ist.
(Quelle: Dr. H. Schneider)