So wurde die Palette untersuchbarer biologischer Spuren wesentlich in Richtung mikroskopisch kleiner Blut-, Sekret-, Haut- und Haarspuren erweitert . Auch geringste, mit früher üblichen Verfahren nicht analysierbare Spuren (z.Bsp. Hautschuppen an Tätermasken, Kontakt- und Gebrauchsspuren an Waffen), sind nunmehr einer molekularbiologischen Untersuchung zugänglich. Zwischenzeitlich ist es nahezu selbstverständlich, dass DNA-Befunde den oft den entscheidenden Hinweis zur Aufklärung schwerster Kapitalverbrechen liefern oder aber zu Unrecht Verdächtigte von einem schweren Tatverdacht entlasten.
Mit den scheinbar „unbegrenzten“ Möglichkeiten der DNA-Analytik können aber nicht nur aktuelle, sondern auch Jahrzehnte zurückliegende Straftaten zweifelsfrei aufgeklärt werden. Nahezu tägliche Erfolgsmeldungen der Presse beweisen die alte kriminalistische Regel : „Ein Tatort spricht- es bedarf lediglich geeigneter Methoden ihn zum Reden zu bringen“Weitere Informationen.....
Dr. Harald Schneider
Dr. Schneider ist Leiter der Fachgruppe Biologie / DNA-Analytik der Kriminal-technik des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA).
Nach einem Studium der Molekularbiologie und anschließender Promotion am In-stitut für Molekularbiologie und Tumorforschung in Marburg wurde er im Jahr 1991 mit dem Aufbau der DNA-Abteilung des HLKA beauftragt. Seit dieser Zeit wurden unter seiner Leitung näherungsweise 300 Tötungsdelikte allein durch den Einsatz des genetischen Fingerabdrucks aufgeklärt. Seine Fachgruppe, mit inzwi-schen mehr als 30 Mitarbeitern, hat sich in den letzten Jahren zunehmend auf die Aufklärung von z.T. jahrzehnte zurückliegenden, ungeklärten Kapitalverbrechen spezialisiert.
Außergewöhnliche hessische Aufklärungserfolge
Die Verwendung der DNA-Analyse hat insbesondere im Bundesland Hessen ganz wesentlich zur Aufklärung zahlreicher Kapitalverbrechen beigetragen. Beispielhaft seien hier einige spektakuläre Fälle wie der Mord an der 2-jährigen Elora McKemy (1994), der sechsfache Raubmord in einem Frankfurter Bordell (1996), der Entführungsfall Jakub Fiszman (1998) sowie der Mord an der 8-jährigen Julia Hose (2002) in Gießen genannt.
Dr. Schneider ist Leiter der Fachgruppe Biologie / DNA-Analytik der Kriminal-technik des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA).
Nach einem Studium der Molekularbiologie und anschließender Promotion am In-stitut für Molekularbiologie und Tumorforschung in Marburg wurde er im Jahr 1991 mit dem Aufbau der DNA-Abteilung des HLKA beauftragt. Seit dieser Zeit wurden unter seiner Leitung näherungsweise 300 Tötungsdelikte allein durch den Einsatz des genetischen Fingerabdrucks aufgeklärt. Seine Fachgruppe, mit inzwi-schen mehr als 30 Mitarbeitern, hat sich in den letzten Jahren zunehmend auf die Aufklärung von z.T. jahrzehnte zurückliegenden, ungeklärten Kapitalverbrechen spezialisiert.
Außergewöhnliche hessische Aufklärungserfolge
Die Verwendung der DNA-Analyse hat insbesondere im Bundesland Hessen ganz wesentlich zur Aufklärung zahlreicher Kapitalverbrechen beigetragen. Beispielhaft seien hier einige spektakuläre Fälle wie der Mord an der 2-jährigen Elora McKemy (1994), der sechsfache Raubmord in einem Frankfurter Bordell (1996), der Entführungsfall Jakub Fiszman (1998) sowie der Mord an der 8-jährigen Julia Hose (2002) in Gießen genannt.
Zukünftig ist zu erwarten, dass durch den Einsatz der DNA-Analyse viele, bereits Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte, zurückliegende ungeklärte Kapitalverbrechen aufgeklärt werden können. So ist es z.B. erst vor kurzem gelungen, den vor 26 Jahren begangenen Mord an der 15-jährigen Schülerin Petra Hübner aus Bad Hersfeld, den 13 Jahre alten Mordfall an der damals 20-jährigen Hanauer Studentin Sabine Steffen sowie den 1996 begangenen Mord an dem 13-jährigen Schüler Sebastian Musial über die an den Opfern festgestellten Mikrospuren aufzuklären.
Zu guter Letzt sollte auch die Einführung der DNA-Analyse-Datei im Jahr 1998 Erwähnung finden. Diese Datei, in der DNA-Profile von Personen und Spuren ge-speichert und bundesweit verglichen werden können, eröffnet nunmehr ungeahnte Möglichkeiten, z.Bsp. bei der länderübergreifenden Strafverfolgung bzw. dem Erkennen von Tatzusammenhängen. In diesem Kontext sollte unbedingt erwähnt werden, dass mit Hilfe des genetischen Fingerabdrucks nicht nur die Überführung von Straftätern, sondern in vermutlich weitaus mehr Fällen die schnelle und eindeutige Entlastung tatverdächtiger Personen möglich ist.
(Quelle: Dr. H. Schneider)
Zu guter Letzt sollte auch die Einführung der DNA-Analyse-Datei im Jahr 1998 Erwähnung finden. Diese Datei, in der DNA-Profile von Personen und Spuren ge-speichert und bundesweit verglichen werden können, eröffnet nunmehr ungeahnte Möglichkeiten, z.Bsp. bei der länderübergreifenden Strafverfolgung bzw. dem Erkennen von Tatzusammenhängen. In diesem Kontext sollte unbedingt erwähnt werden, dass mit Hilfe des genetischen Fingerabdrucks nicht nur die Überführung von Straftätern, sondern in vermutlich weitaus mehr Fällen die schnelle und eindeutige Entlastung tatverdächtiger Personen möglich ist.
(Quelle: Dr. H. Schneider)