An der GSB werden im 5. Schuljahr die Schülerinnen und Schüler auf eine bestehende Lese- und Rechtschreibschwäche hin überprüft. Der LRS- Status wird nicht automatisch erteilt, wenn in der Grundschule eine Lese- und Rechtschreibschwäche erkannt wurde.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten für einen gewissen Zeitraum Notenschutz und darüber hinaus Nachteilsausgleich. Detailinformationen können Sie in unserem Download LRS-Konzept nachlesen.
Schüler/innen mit LRS- Status müssen am LRS- Förderunterricht in der Schule oder an einem anerkannten außerschulischen Angebot regelmäßig teilnehmen. Zurzeit bieten wir an der GSB in den Jahrgängen 4 bis 9 LRS-Förderunterricht an. Im Jahrgang 5 arbeiten wir mit der Universität Münster zusammen und nutzen den Lernserver der Uni mit individueller Fehlerdiagnostik und Fördermaterialien. Das Projekt wird von der Frankenberger Bank Raiffeisenbank eg finanziell unterstützt.


















