CovidSehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

uns allen liegt die Frage am Herzen, wie es in den Schulen in den kommenden Wochen bezüglich der Unterrichtsgestaltung weitergeht.
Folgendes Ministerschreiben aus dem HKM zum weiteren Schulbetrieb in Hessen ist uns heute Vormittag zugegangen, aus dem wir Ihnen die wichtigsten Auszüge zur Kenntnis geben (vollständiger Text).
„... wie Sie sicherlich aus der Medienberichterstattung und vielleicht auch bereits aus der Videobotschaft des Kultusministers erfahren haben, wird sich nach den Beschlüssen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vom 19. Januar 2021 bundesweit für die Schulen bis zum 14. Februar 2021 nichts Grundlegendes ändern. Das bedeutet für Hessen, dass die bis zum 31. Januar 2021 getroffenen Regelungen bis zu diesem Zeitpunkt fortgelten.“
Schülerinnen und Schüler sollen (mit Ausnahme der Abschlussklassen), wann immer es möglich ist, zu Hause betreut werden.
Daher können sie je nach Ihrer Entscheidung als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte dem Unterricht in der Schule fernbleiben. Die Schülerinnen und Schüler nehmen dann von zuhause aus im Rahmen des schulischen Angebotes am Distanzlernen teil.

1. Jahrgangsstufen 5 und 6:

• Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt.
• Im Sinne einer Kontaktreduzierung sollen Schülerinnen und Schüler, wann immer möglich, zu Hause betreut werden. Die Entscheidung über die Teilnahme am Präsenzunterricht muss auch weiterhin der Schule mitgeteilt werden (Meldung an die Klassenlehrer/innen bis spätestens Donnerstagabend um 20.00 Uhr der jeweiligen Vorwoche; gilt immer für eine bzw. die nächste Woche).
• Ab dem 15. Februar 2021 werden die Jahrgangsstufen 5 und 6 landesweit in den Wechselunterricht (Stufe 3) gehen, wobei parallel hierzu eine Notbetreuung einzurichten sein wird.
• Möglichst früh im März sollen in einem nächsten Schritt die Jahrgangsstufen 5 und 6 in den Präsenzunterricht im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe 2) zurückkehren.

2. Alle Jahrgangsstufen ab der Klasse 7 (außer Abschlussklassen):

• Der Distanzunterricht (Stufe 4) tritt an die Stelle des Präsenzunterrichts.
• Ganztagsangebote bleiben weiterhin ausgesetzt.
• Die Betriebspraktika an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen bleiben bis zum Beginn der Osterferien (1. April 2021) ausgesetzt.
• Für Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese weiterhin in Ab-sprache mit den Eltern in der Schule sichergestellt werden.

3. Unterricht in den Abschlussklassen:

• Der Unterricht in den Abschlussklassen wird weiterhin grundsätzlich im Rahmen von Präsenzunterricht bei durchgängiger Einhaltung des gültigen Hygieneplans erteilt.
• Die Abschlussprüfungen finden unter Berücksichtigung der besonderen Situation der Pandemie statt.

4. Allgemeine Regelungen für alle Jahrgangsstufen:

• Leistungsbewertung:
Da grundsätzlich von der Gleichwertigkeit von Präsenzunterricht, Wechselunterricht und Distanzunterricht auszugehen ist, haben die unterschiedlichen Unterrichtsformen keinen Einfluss auf die Leistungsbewertung.
• Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen: mit Ausnahme derjenigen, welche für Schulabschlüsse 2021 und 2022 unaufschiebbar sind, finden bis zum 14. Februar 2021 nicht statt. Ersatzleistungen sind alternativ möglich.

5. Durchführung von Eltern- und Schülergesprächen zur Notenbegründung:

• Für Gespräche mit Schülerinnen und Schülern und Eltern zur Notengebung haben bereits bewährte und etablierte Kommunikationswege weiterhin Bestand. Wünschen die Eltern oder die Schülerinnen und Schüler eine Erläuterung der Noten bzw. hält die Lehrkraft dies für pädagogisch notwendig, so kann diese in der Schule im Rahmen der Hygieneregeln vor Ort erfolgen. Die Nutzung von herkömmlichen Telekommunikationsmedien oder eine Teilnahme per Videokonferenzsystem ist auf freiwilliger Basis ebenfalls möglich.

6. Halbjahreszeugnisse:

• Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann festlegen, dass die Halbjahreszeugnisse nicht am letzten Unterrichtstag vor dem ersten Montag im Februar, sondern an einem anderen oder mehreren anderen Terminen unter Einhaltung der Hygieneregelung in der Schule ausgegeben werden.
Eine Zeugnisausgabe ist daher nach der Zeugniskonferenz aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen während der Pandemielage ausnahmsweise auch im Februar möglich.
• Soweit Einvernehmen besteht, ist die Ausgabe des Zeugnisses ausnahmsweise auch nach Beendigung des Distanzunterrichts möglich und an unserer Schule so vorgesehen.
• Sollten Zeugnisse aus dringendem Grund zeitnah benötigt werden (z. B. für Bewerbungen), teilen Sie uns dies bitte über die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer mit!

7. Schulfahrten:

• Mehrtägige Schulfahrten in alle Zielgebiete bleiben bis zu den Osterferien 2021 untersagt.

8. Kinderbetreuung:

• Ab dem 5. Januar 2021 können gesetzlich Versicherte, die z. B. wegen der Aussetzung der Präsenzpflicht ihre Kinder betreuen müssen, einen Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a Satz 3 SGB V geltend machen. Nähere Informationen erhalten Eltern bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Eine Bescheinigung dazu stellt Ihnen die Schule auf Anforderung aus.
Mit freundlichen Grüßen, den besten Wünschen für Ihre Gesundheit sowie der Hoffnung, dass die Pandemie möglichst bald enden möge

Reinhold Gaß, Sl

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