Corona-Update

Elternsprechtag 2021 - virtuell per Telefon

Der Elternsprechtag kann coronabedingt natürlich nicht wie gewohnt stattfinden. Die Gesamtschule Battenberg wird deshalb den diesjährigen Elternsprechtag komplett per Telefon abwickeln. Informationen zum Ablauf und zur Terminvergabe erhalten alle Eltern zeitnah per Mail von den Klassenlehrer/Innen. Sollten Eltern keine E-Mail-Adresse angegeben haben, können sie jederzeit über den Kontaktebereich der Homepage die Klassenlehrer/innen erreichen.

Gaß, Schulleiter

Elternanschreiben 22.Jan.2021

CovidSehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

uns allen liegt die Frage am Herzen, wie es in den Schulen in den kommenden Wochen bezüglich der Unterrichtsgestaltung weitergeht.
Folgendes Ministerschreiben aus dem HKM zum weiteren Schulbetrieb in Hessen ist uns heute Vormittag zugegangen, aus dem wir Ihnen die wichtigsten Auszüge zur Kenntnis geben (vollständiger Text).
„... wie Sie sicherlich aus der Medienberichterstattung und vielleicht auch bereits aus der Videobotschaft des Kultusministers erfahren haben, wird sich nach den Beschlüssen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vom 19. Januar 2021 bundesweit für die Schulen bis zum 14. Februar 2021 nichts Grundlegendes ändern. Das bedeutet für Hessen, dass die bis zum 31. Januar 2021 getroffenen Regelungen bis zu diesem Zeitpunkt fortgelten.“
Schülerinnen und Schüler sollen (mit Ausnahme der Abschlussklassen), wann immer es möglich ist, zu Hause betreut werden.
Daher können sie je nach Ihrer Entscheidung als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte dem Unterricht in der Schule fernbleiben. Die Schülerinnen und Schüler nehmen dann von zuhause aus im Rahmen des schulischen Angebotes am Distanzlernen teil.

1. Jahrgangsstufen 5 und 6:

• Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt.
• Im Sinne einer Kontaktreduzierung sollen Schülerinnen und Schüler, wann immer möglich, zu Hause betreut werden. Die Entscheidung über die Teilnahme am Präsenzunterricht muss auch weiterhin der Schule mitgeteilt werden (Meldung an die Klassenlehrer/innen bis spätestens Donnerstagabend um 20.00 Uhr der jeweiligen Vorwoche; gilt immer für eine bzw. die nächste Woche).
• Ab dem 15. Februar 2021 werden die Jahrgangsstufen 5 und 6 landesweit in den Wechselunterricht (Stufe 3) gehen, wobei parallel hierzu eine Notbetreuung einzurichten sein wird.
• Möglichst früh im März sollen in einem nächsten Schritt die Jahrgangsstufen 5 und 6 in den Präsenzunterricht im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe 2) zurückkehren.

2. Alle Jahrgangsstufen ab der Klasse 7 (außer Abschlussklassen):

• Der Distanzunterricht (Stufe 4) tritt an die Stelle des Präsenzunterrichts.
• Ganztagsangebote bleiben weiterhin ausgesetzt.
• Die Betriebspraktika an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen bleiben bis zum Beginn der Osterferien (1. April 2021) ausgesetzt.
• Für Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese weiterhin in Ab-sprache mit den Eltern in der Schule sichergestellt werden.

3. Unterricht in den Abschlussklassen:

• Der Unterricht in den Abschlussklassen wird weiterhin grundsätzlich im Rahmen von Präsenzunterricht bei durchgängiger Einhaltung des gültigen Hygieneplans erteilt.
• Die Abschlussprüfungen finden unter Berücksichtigung der besonderen Situation der Pandemie statt.

Weiterlesen: Elternanschreiben 22.Jan.2021

Regelungen zum Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien (11.-31.01.2021)

CovidSehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

zunächst einmal wünschen Schulleitung und Kollegium der Gesamtschule Battenberg Ihnen/euch und allen Angehörigen ein Frohes Neues Jahr 2021 und vor allem Gesundheit, Glück und Zufriedenheit. Heute Morgen haben uns die Informationen aus dem Hessischen Kultusministerium erreicht, wie sich der Unterricht nach den Weihnachtsferien in den nächsten drei Wochen gestalten soll. Die wichtigsten Eckpunkte daraus und die Auswirkungen für unsere Schule, haben wir an dieser Stelle für Sie und euch zusammengestellt.

Folgende Informationen für den Unterrichtszeitraum vom 11.01. – 31.01.2021 aus dem HKM haben uns heute Morgen erreicht (siehe Hessisches Kultusministerium).

Elternanschreiben des Kultusministeriums

Schulanschreiben des Kultusministeriums


Da unsere Lehrkräfte nicht gleichzeitig Präsenzunterricht in der Schule und parallel Distanzunterricht erteilen können (die technischen Voraussetzungen seitens unseres Schulträgers sind auf sehr gutem Weg, sind derzeit aber noch nicht freigeschaltet), sollten wirklich nur Eltern, die auf keinerlei Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder der Jahrgangsstufen 5 – 6 zurückgreifen können, vom Angebot des Präsenzunterrichts Gebrauch machen!

1. Jahrgangsstufen 5 – 6
• Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird die Präsenzpflicht ausgesetzt. Schülerinnen und Schüler sollen, wann immer es möglich ist, zu Hause betreut werden! Daher können sie je nach Ihrer Entscheidung als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte dem Unterricht in der Schule fernbleiben. Die Schülerinnen und Schüler nehmen dann von zuhause aus im Rahmen des schulischen Angebotes am Distanzlernen teil. Daraus werden Ihren Kindern keine Nachteile (z. B. bei der Benotung) im Vergleich zu Schülern/innen im Präsenzunterricht entstehen.

• In dem Falle, dass Ihr Kind am Präsenzunterricht teilnehmen soll, teilen Sie dies der Klassenlehrkraft Ihres Kindes schriftlich bis heute Abend, d. 07.01.2021 um 20.00 Uhr mit.
Sollten sich Ihre persönlichen Voraussetzungen im Laufe des Monats ändern, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für den Präsenzunterricht der folgenden Woche bis spätestens Donnerstagabend bei der Klassenlehrkraft wieder an- oder abzumelden.
• Die Zeugnisnoten für das 1. Halbjahr werden auf der Grundlage der bis zum Zeitpunkt des Aussetzens der Präsenzpflicht am 16. Dezember 2020 erbrachten schriftlichen, mündlichen und sonstigen Leistungen erstellt.

2. Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Klassen H9/R10)

• Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) erhalten Distanzunterricht, für den weiterhin die Schulpflicht gilt! Die Leistungen werden bewertet!

• Ihre Kinder erhalten von den Lehrerinnen und Lehrern Aufgaben und Arbeitsaufträge, die sie zuhause bearbeiten müssen.

• Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen finden in der Zeit des Distanzunterrichts nicht statt. Ersatzleistungen sind möglich.

• Für Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Schule sichergestellt werden.

• Die Zeugnisnoten für das 1. Halbjahr werden auf der Grundlage der bis zum Zeitpunkt des Aussetzens der Präsenzpflicht am 16. Dezember 2020 erbrachten schriftlichen, mündlichen und sonstigen Leistungen erstellt.

3. Präsenzunterricht in den Abschlussklassen (H9, R10)

• Der Unterricht in den Abschlussklassen erfolgt grundsätzlich im Rahmen von Präsenzunterricht in der Schule.

• Der Unterricht wird bei durchgängiger Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erteilt. Gegebenenfalls werden die Lerngruppen dafür geteilt und in benachbarten Räumen untergebracht. Die Lehrkraft ist dann zeitgleich für beide Teilgruppen zuständig.

• Phasenweise kann der Präsenzunterricht durch Distanzunterricht ersetzt werden.

• Für alle in diesem Jahr anstehenden Abschlussprüfungen wird gewährleistet, dass nur diejenigen Lerninhalte Prüfungsgegenstand sind, die auch vermittelt wurden. Das HKM wird zeitnah konkrete Regelungen zu den Abschlussprüfungen bekanntgeben.

•Die Beratungsgesräche zu den Realschulpräsentationsprüfungen finden am 11.01.2021 in der Schule statt.

Bitte beachten Sie, dass neben der vom Hessischen Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelung wie auch bisher – je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort – abweichende regionale Maßnahmen wie Quarantäneanordnungen oder temporäre Schulschließungen (z. B. durch die Gesundheitsämter) für die Schulen getroffen werden können.

Bitte beachten Sie auch unsere Kommunikationsabsprachen!

Schulpsychologische Hilfe:
Die Pandemie ist in vielerlei Hinsicht eine große Herausforderung für Sie als Eltern. Bitte scheuen Sie sich nicht, bei Bedarf mit den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen Kontakt aufzunehmen, die Ihnen in jedem der 15 Staatlichen Schulämter zur Seite stehen, in schwierigen Situationen vermitteln und wichtige Tipps für die gemeinsame Zeit zuhause geben.

Die entsprechenden Telefonnummern Ihres Staatlichen Schulamtes finden Sie unter folgendem Link auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums:https://kultusminis-terium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-eltern/schulpsychologi-sche-hinweise-im-rahmen-von-corona/schulpsychologische-telefonberatung.

Zusätzlich steht Ihnen und Ihren Kindern unser das Beratungsteam der GSB zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen, und bleiben Sie alle weiterhin gesund

Reinhold Gaß, Schulleiter

Volleyball in Corona-Zeiten

Wer sagt, dass Beachvolleyball nur im Sommer geht. Da Sport in der Halle unter Coronabedingungen nicht erlaubt ist, spielt die Volleyball-AG der GSB mit Lehrer Armin Kreutz einfach auf dem Beachvolleyballfeld. Not macht erfinderisch! Und wie man sieht lassen sich unsere Schüler/innen weder von Corona, noch von Eis und Schnee vom Volleyball abbringen!

Kommunikation während des Distanzunterrichts

covid 19 4960254 640Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, um im Fall der Fälle einen verlässlichen und geregelten Distanzunterricht anbieten zu können, haben wir als Schule einige verbindliche Regelungen getroffen. Diese werden sicherlich dazu beitragen - falls wieder notwendig und angeordnet - den Distanzunterricht optimiert durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund
R. Gaß, Sl

Absprachen zur Kommunikation während des Distanzunterrichts

Weiterlesen: Kommunikation während des Distanzunterrichts

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