Organisation

 

In Schulbussen weiterhin Maskenpflicht!

AchtungSehr geehrter Fahrgäste,
sowohl im RMV als auch im NVV gilt im ÖPNV nach wie vor die Maskenpflicht. Daher bitten wir folgendes zu beachten:

Die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr in Hessen bleibt vorerst bestehen. Die Landesregierung hat die aktuellen Coronaregeln verlängert - sie gelten nun bis zum 11. September. Der Nordhessische VerkehrsVerbund setzt diese Vorgaben entsprechend um. Es gilt die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) des Landes Hessen. Diese beinhaltet die Tragepflicht einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) in Fahrzeugen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs. Das Tragen einer Maske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil wird empfohlen.

Medizinische Masken sind OP-Masken oder Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95, FFP3, KN99, N99 oder vergleichbar ohne Ausatemventil. Behelfsmasken, Schals oder Tücher sind grundsätzlich unzulässig.
Keine Maskenpflicht besteht an Haltestellen, in Bahnhöfen sowie in den Fahrzeugen des Gelegenheitsverkehrs, des freigestellten Schülerverkehrs, in Bürgerbussen, auf Passagierschiffen und -fähren, und während der Inanspruchnahme von Fahrdiensten.

Corona - GSB - Update

covid 19 4960254 640

02.05.2022

Wegfall der Möglichkeit Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht abzumelden
Testpflicht an Schulen wird aufgehoben, Entfall des Testheftes
Ausgabe von Tests an SuS zur freiwilligen, häuslichen Testung

25.04.2022

Testwoche nach den Osterferien mit 3 wöchentlichen Testungen

04.04.2022

Entfall der Maskenpflicht am Platz, dennoch gilt die dringende Empfehlung zum Tragen einer Maske in Innenräumen
Beim Anstehen in der Cafetria ist eine Maske zu tragen
Informationen des Kultusministeriums

24.01.2022
Die Omikron-Welle läuft (steigende Fallzahlen)
Weiterhin dreimaliges Testen (in Klassen mit Posítivfällen fünfmaliges Testen)
Maskenpflicht auf dem Schulgelände und in allen Gebäuden (auch am Platz)
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten neue Testhefte

20.12.2021
Ministerbrief an alle Eltern

23.11.2021
3G in der gesamten Schule
Dreimaliges Testen pro Woche bis 31.01.2021
Erneut Maskenpflicht auf dem Schulgelände, im Gebäude und auch am Platz

09.11.2021
Verschärfung der Bestimmungen aufgrund rasant steigender Infektionen in ganz Deutschland
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Personal müssen, wenn sie weder vollständig geimpft noch von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, auch künftig dreimal pro Woche statt, wie zuletzt beabsichtigt, nur zweimal pro Woche den Nachweis einer negativen Testung erbringen.
Neu ist: Der Test darf in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstages nicht älter sein als 48 Stunden.

04.11.2021
Rückkehr zu den Regelungen vor den Herbstferien

21.10.2021
Zwei Präventionswochen nach den Herbstferien.
Dreimalige Testung / Maskenpflicht auch am Platz

25.08.21
Neue Durchführungsbestimmungen für Antigen-Schnelltests
Weitere Informationen

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