Regelungen zum Unterricht (26.04.2021)
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler,
die Corona-Selbstestungen der Schülerschaft und des Schulpersonals sind im Großen und Ganzen - mit der Unterstützung durch DRK-Mitarbeiter/innen – sehr erfolgreich angelaufen und werden mittlerweile immer mehr zur Routine.
Durch die von Bundestag und Bundesrat neu geregelte Gesetzeslage ergeben sich auch für Schulen in Hessen einige Konsequenzen, die das Hessische Kultusministerium entsprechend umsetzt.
Hier für Sie/euch die wichtigsten Regelungen in Kurzform (die vollständige Fassung des Ministerschreibens ist allen per Mail zugegangen und kann hier aufgerufen werden):
A.) Inzidenz von mehr als 100 bis 165 (hier befinden wir uns aktuell; Stand 26.04.: 128)
Wenn der Landkreis Waldeck-Frankenberg an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von mehr als 100 aufweist, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen beziehungsweise Klassen.
Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 ändert sich nichts gegenüber den bisherigen Regelungen.
Für die Jahrgangsstufen 7 und höher gilt ab Donnerstag, dem 06. Mai 2021, dass sie im Wechselunterricht beschult werden.
NEU: Die Abschlussklassen (H9/R10), die bisher vollständig in Präsenz beschult wurden, müssen ab Montag, den 3. Mai 2021 in den Wechselunterricht gehen.